Lehrlingspreis

Richtlinien für die Beurteilung und
Vergabe von Lehrlingspreisen
des Stipendienfonds-Julius-Raab

 

Der Stipendienfonds-Julius-Raab vergibt jährlich im November/Dezember im Rahmen der Verleihungen von Stipendien an Lehrlinge mit hervorragenden Ausbildungsergebnissen die Lehrlingspreise in Form einer eigenen Urkunde und eines finanziellen Preises.
Die Gewährung von Lehrlingspreisen erfolgt aufgrund der erbrachten Leistungen ohne Berücksichtigung von Partei- oder Religionszugehörigkeit.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Lehrlingspreises besteht nicht!

Voraussetzung für die Vergabe von Lehrlingspreisen an Lehrabsolventen mit österreichischer Staatsbürgerschaft

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Ausgezeichneter Lehrabschluss
  • Teilnahme an gesamtösterreichischen Berufswettbewerben (Ö-Skills) und
    eventuelle Nachweise über zusätzliche Weiterbildungen oder Teilnahme an
    internationalen Praktika/Sprachkursen
  • Und an die Mitglieder österreichischer Auswahlen bei Euro- u. WorldSkills

Voraussetzung für die Vergabe von Lehrlingspreisen an Lehrabsolventen ohne österreichischer Staatsbürgerschaft

  • Ordentlicher Wohnsitz in Österreich
  • Abgelegte Schul- und Berufsausbildung und Abschluss derselben in Österreich
  • Ausgezeichneter Lehrabschluss
  • Teilnahme an gesamtösterreichischen Berufswettbewerben (Ö-Skills) und
    eventueller Nachweis über zusätzlicher Weiterbildung oder Teilnahme an
    internationalen Praktika/Sprachkursen
  • Alterslimit 24 Jahre
  • Und an die Mitglieder österreichischer Auswahlen bei Euro- u. WorldSkills

 

Die Anträge/Listen sind von den Lehrlingsstellen/Referaten der jeweiligen Landeswirtschaftskammer (in Zusammenarbeit mit den jeweils bestellten Landesgeschäftsführern des Stipendienfonds) mit den Daten und Angaben der Kandidaten (Name, Adresse, Lehrherr/Ausbildner, Sparte, Ränge bei Wettbewerben etc.) und Bestätigung der Angaben bis 01.10. eines Jahres an den Stipendienfonds Julius Raab zu richten.