Auslandsstipendium

Zur Förderung der internationalen Konkurrenzfähigkeit Österreichs ist das Auslandsstipendium des Stipendienfonds für  Studienaufenthalte österreichischer Studentinnen und Studenten sowie Jungakademikerinnen und Jungakademiker vorgesehen.

Die Auslandsförderung richtet sich an Studierende an Hochschulen und Universitäten ab dem zweiten Studienabschnitt sowie graduierte Akademikerinnen und Akademiker. Vorzugsweise werden jene Bereiche gefördert, die für die österreichische Wirtschaft von besonderer Bedeutung sind.

Die Förderung besteht mindestens für ein, maximal für zwei Semester und kann bis vier Wochen vor Antritt des Auslandsaufenthaltes beim Stipendienfonds beantragt werden.
In beiden Fällen richtet sich die Förderung nach den budgetären Möglichkeiten des Stipendienfonds und kann bis zum vollendeten 30. Lebensjahr beantragt werden.

Voraussetzung für die Förderung

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Aufnahmebestätigung der ausländischen Universität
  • Aufenthaltsdauer als exakte Datumsangabe (von/bis)
  • Günstiger Studienerfolg (gem. Voraussetzung für die staatliche Studienbeihilfe)
  • Befürwortung des Stipendiums des Stipendienfonds durch einen Fachprofessor / eine Fachprofessorin
  • Nachweis der sozialen Lage durch Bestätigung des Einkommens der Eltern und ev. des eigenen Einkommens bzw. des Ehepartners
  • Kein Dienstverhältnis (und bei vollen Bezügen beurlaubt) während des Auslandsaufenthaltes
  • Finanzierungsplan mit allen Stipendienanträgen, auch an andere stipendienvergebenden Stellen
  • Angabe der Heimat- und der Studienadresse
  • Angabe der Kontonummer und Bankleitzahl, auf die gegebenenfalls das Stipendium überwiesen werden kann
  • Einsendung eines Kurzberichtes nach jedem Semester samt Kopien von Studien- und Prüfungsbelegen an den Stipendienfonds