Inlandsstipendium

Fördert Studentinnen und Studenten von wirtschaftsorientierten Studienrichtungen an Universitäten oder Hochschulen sowie Schülerinnen und Schüler von allgemein höheren Schulen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen ab der 12. Schulstufe bei AHS, Höhere Lehranstalten 13. Schulstufe.

Die Förderung kann zwischen Juli und September beim Stipendienfonds eingereicht werden.
Antragsformulare können entweder telefonisch oder per Mail beim Stipendienfonds angefordert werden. Ohne dem ausgefüllten Antragsformular kann ein Ansuchen um ein Inlandsstipendium nicht weiter bearbeitet werden.

Voraussetzung für die Förderung

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Günstiger Studienerfolg (gem. Voraussetzung für die staatliche Studienbeihilfe)
  • Es muss eine soziale Bedürftigkeit vorliegen gemäß Studienbeihilfengesetz
  • Nachweis der sozialen Lage durch Bestätigung des Einkommens der Eltern und ev. des eigenen Einkommens bzw. des Ehepartners
  • Inskriptionsbestätigung
  • Befürwortungsschreiben einer Person des öffentlichen Lebens ist dem Ansuchen beizulegen

 

Einreichung bis jeweils 30.09. eines Jahres bei der Bundesgeschäftsführung.