Der Freiheitskanzler
Julius Raab wird am 29. November 1891 in St. Pölten geboren. Nach dem ersten Weltkrieg tritt er in die väterliche Baufirma ein und engagiert sich in der Christlichsozialen Partei. Nach den Wahlen 1927 zieht er als Abgeordneter in den Nationalrat ein. Als Initiator des Gewerbebundes wird er noch kurz vor dem Einmarsch Hitlers von Kurt Schuschnigg 1938 zum Handels- und Verkehrsminister ernannt.
1946 wird Julius Raab Gründer und Präsident der Österreichischen Bundeswirtschaftskammer und des Österreichischen Wirtschaftsbundes. Er wird von Staatskanzler Renner als Staatssekretär für Öffentliche Bauten, Übergangswirtschaft und Wiederaufbau in die „provisorische“ Staatsregierung berufen. Als Mitbegründer der Österreichischen Volkspartei 1945 ist Julius Raab 1952 bis 1960 Bundesparteiobmann, 1945 bis 1964 Nationalratsabgeordneter und 1953 bis 1961 als Bundeskanzler der „Baumeister“ des Österreichischen Staatsvertrages.
Als Präsident der Bundeswirtschaftskammer (1946 bis 1953 und 1961 bis 1964) sieht Raab in Wirtschafts- und Sozialpolitik einen untrennbaren Zusammenhang. Seine Kanzlerschaft wird eine Zeit enger Zusammenarbeit von ÖVP und SPÖ. So zeichnet er auch für das neue Wirtschaftskonzept („Raab-Kamitz-Kurs“) verantwortlich, das zur Stabilisierung der österreichischen Währung, zur Vollbeschäftigung und mit der Entwicklung des Wohlfahrtstaates wesentlich zum „Wirtschaftswunder“ beiträgt. Raab fördert die europäische Integration (EFTA-Beitritt) und begründet gemeinsam mit dem Gewerkschaftspräsidenten Böhm die Sozialpartnerschaft in Österreich.
Sein Ansehen als Wirtschafts- und Freiheitskanzler, aber auch als Baumeister des „Wirtschaftswunders“ erreicht mit dem Abschluss des Staatsvertrages 1955 seinen Höhepunkt. Anlässlich seines 70. Geburtstages wird 1961 der Stipendienfonds gegründet. Nach langer schwerer Krankheit stirbt Julius Raab am 8. Jänner 1964.